Dein Schein mit 17
Du willst schon vor deinem 18. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen? Na dann los! Hier findest du alle wichtigen Infos für das fahren ab 17 Jahre (BF17)
Wann kann’s losgehen?
- Sobald du 16 ½ Jahre alt bist, kannst du mit der Ausbildung loslegen
- Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen
- Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du an der praktischen Prüfung teilnehmen
Auf die richtige Begleitung kommt es an
Beim BF 17 darfst du mit mehreren Begleitpersonen unterwegs sein, diese musst du jedoch bei der Antragstellung angeben.
Alle Begleitpersonen müssen in die Prüfungsbescheinigung der / des Jugendlichen eingetragen werden. Das übernimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde / die Führerscheinstelle. Du kannst auch zusätzliche Begleitpersonen später selber bei der Führerscheinstelle nachtragen lassen, auch das ist möglich. Die Anzahl der Begleitpersonen die mit Dir fahren möchten, ist unbegrenzt.
Die Begleitpersonen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Sie müssen seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) sein
- Sie dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014), bzw. maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) haben
- Sie dürfen nur weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben
Aber keine Sorge, die Begleitperson ist nun nicht dein "Aushilfsfahrlehrer", Du bist nun schon alleine verantwortlich für die Fahrzeugführung.
Und Dein Führerschein ?
Obwohl die Ausbildung dieselbe ist wie beim „normalen“ Führerschein ab 18 Jahren, erhältst du statt der bekannten Führerscheinkarte, beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren, eine so genannte "Prüfungsbescheinigung". Sie gilt als Führerschein und dort stehen auch deine Begleitpersonen drin. Diese Prüfbescheinigung, gilt bis maximal 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag. Damit du ab 18 alleine fahren darfst, musst du rechtzeitig einen Antrag für den klassischen Kartenführerschein stellen, wenn dies Deine Fahrschule vorab nicht schon für Dich erledigt hat.
Probezeit
Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung nach der bestandenen praktischen Prüfung. Die Probezeit dauert wie bei über 18-Jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen.
Gut zu wissen
- Mit der Prüfungsbescheinigung können Fahrzeuge der Klassen AM und L auch ohne Begleitung gefahren werden.
- Mit der deutschen BF17-Fahrerlaubnis darf man auch in Österreich in Begleitung fahren. (Leider kann man Derzeit in keinem anderen Land mit der BF17-Prüfungsbescheinigung fahren).
- Viele KFZ- Versicherungen müssen informiert werden, wenn ein Auto für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren genutzt wird. Sollte nämlich ein Mindestalter für die Fahrzeugnutzung im Versicherungs-Vertrag festgelegt sein, kann es sonst Probleme geben.
- Wer das Fahrzeug steuert, ist auch im Schadensfall verantwortlich, unabhängig vom Alter. Die Begleitpersonen werden bei Unfällen normalerweise nicht verantwortlich gemacht.
Bitte beachte
Das Fahren ohne eine zuvor eingetragene Begleitperson, stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klasse B, zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Voraussetzung dann für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG. Das Fahren ohne Begleitperson führt zudem zu einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
Auch wenn die Fahrerlaubnis zum Führen der Klasse B (Pkw) widerrufen wurde, bleiben die eingeschlossenen Klassen AM und L erhalten. Ebenso bleibt eine evtl. bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder erhalten.
Ab Deinem 18. Geburtstag, kannst Du sofort, auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Die Bescheinigung muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den richtigen Führerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung.
Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Deinen Kartenführerschein, kannst Du Dir an Deinem 18. Geburtstag auf dem Straßenverkehrsamt abholen. Dazu muss die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden.
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